Inkontinenzhilfe: Kasse zahlt bei ärztlicher Verordnung mit

Düsseldorf – Wer eine schwache Blase hat, braucht früher oder später Inkontinenzhilfen. Einen Teil der Kosten übernehmen die Krankenkassen. Jedoch nur, wenn Betroffene eine ärztliche Verordnung haben, informiert die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Darin sollten folgende Angaben nicht fehlen: die Diagnose, die Bezeichnung des verordneten Artikels und die benötigte Menge. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für medizinische Einlagen monatlich zwischen 14 und 28 Euro pro Kunde – je nach Betrag, den sie mit den Apotheken oder Sanitätshäusern vereinbart haben. Patienten müssen sich an den Kosten beteiligen – mit 10 Prozent oder maximal 10 Euro pro Monat.

Seit März gelten neue Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Sie sollen eine bessere Versorgung mit Inkontinenzhilfen sicherstellen. So gilt unter anderem: Vertragspartner müssen über eine Telefonhotline und einen Bringdienst verfügen, sowie die Einlagen unverzüglich in neutralen Kartons ohne Aufdruck liefern.

Fotocredits: Rolf Vennenbernd
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(dpa)