Unter die Arme greifen: BMWi fördert Unternehmensberatung

Geschäftskollegen beim Meeting

Geschäftskollegen beim MeetingDie Förderungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWI) wurden um ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2015, verlängert. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups und Freiberufler, die bereits ein Jahr tätig sind, erhalten einen Kostenzuschuss bis zu 1500 Euro bei Inanspruchnahme einer Beratung. Weiter können Veranstalter pro Seminar 1200 Euro und bei einem Workshop pro Teilnehmer 300 Euro beantragen.


Förderung als Anreiz für fachkundige Beratung

Das Ziel der Förderungsprogramme ist der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von mittelständigen Unternehmen. Sie und ihre Mitarbeiter/innen werden von Unternehmens- und Personalberatern – wie auch unter http://www.schultz-partners.de/ zu finden – mit aktuellen Informationen versorgt, um Defizite, die eine häufige Ursache auch für das Scheitern von Unternehmerinnen und Unternehmern sind, zu vermeiden. Bei einer Beratung werden Probleme besprochen, der Unternehmenszustand festgestellt und Schwachstellen aufgedeckt. Für die Praxis werden darauf Vorschläge zur Verbesserung aufgebaut und bei ihrer Umsetzung Hilfestellung gegeben.

So erhielten im Jahr 2014 etwa 3800 Schulungs- sowie Info-Veranstaltungen und fast 14.000 Beratungen Zuschuss von insgesamt 22 Millionen Euro. Kofinanziert werden die Förderprogramme aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut die Förderung.

Antragstellung auf Förderung von Beratungen

Nach Beratungsabschluss muss innerhalb von drei Monaten ein Antrag gestellt werden. Veranstalter müssen innerhalb von einem Monat nach Abschluss von Seminaren und Workshops einen Nachweis von einer Kostendeckungslücke einreichen. Eine Antragstellung wir nur auf elektronischem Weg (online) abgewickelt. Übermittelt werden die Anträge an Leitstellen, die in den Richtlinien zu finden sind. Leitstellen sind Organisationen und Verbände der Wirtschaft, die nach Prüfung der Anträge diese an das Bundesamt weiterleiten. Dafür wird Interessenten vom BAFA eine Software zur Verfügung gestellt, die neben der Antragstellung auch zur Kommunikation zwischen Antragsteller, Leitstelle sowie dem BAFA dient.

Informationen zum Förderprogramm

Alle Informationen über Förderungsprogramme, Richtlinien, Serviceleistungen und Antragstellung sind auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.beratungsfoerderung.info zu finden. Auf der Webseite wird auch die Software-Anwendung zur Antragsstellung zum Download bereitgestellt.

Foto: ThinkStock, Stockbyte, altrendo images

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