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Technische Mängel am Auto: Was Fahrer beachten müssen

Frankfurt/Main – Immer wieder kommt es zu Unfällen wegen technischer Mängel an Autos. Fahrer müssen ihren Wagen daher regelmäßig durchchecken. Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

GENERELLER ZUSTAND DES AUTOS: Der Fahrer ist verpflichtet, den Zustand eines Autos zu kennen. «Selbst wenn ich ein fremdes Auto fahre, bin ich als Fahrer in der Pflicht, mich über den Zustand informiert zu haben», sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD).

REIFENPROFIL: Fahrer und Halter müssen dafür sorgen, dass die Reifen die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter nicht unterschreiten. Bei einem Unfall können unter Umständen beide haftbar gemacht werden: «Wenn Fahrer und Halter nicht identisch sind, kann auch der Halter verantwortlich gemacht werden, wenn er Kenntnis von Mängeln hatte», erklärt ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme. Das gelte nicht nur für die Reifen.

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ADAC rät, aus Sicherheitsgründen Sommerreifen nicht auf weniger als 3 Millimeter herunterzufahren. Unter anderem verschlechtern sich ansonsten die Nässeeigenschaften deutlich. Einen Check können die Autofahrer mit einer 1-Euro-Münze machen, indem sie diese an verschiedenen Stellen der Lauffläche in das Profil stecken. Ihr drei Millimeter breiter Messingrand sollte dabei ganz darin verschwinden. Genauer sind Messungen mit einem Reifenprofiltiefenmesser. Den gebe es meist kostenlos bei einem Reifenhändler.

REIFENALTER: Ein Höchstalter bei Autoreifen ist nicht vorgeschrieben. Allerdings rät der ADAC dazu, die Reifen nach 8 bis 10 Jahren auszutauschen, weil nach dieser Zeit erfahrungsgemäß die Wahrscheinlichkeit eines Defektes steige. Das Reifenalter lässt sich anhand der DOT-Nummer auf einer Reifenflanke erkennen. Die letzten vier Stellen dieser DOT-Nummer stehen für das Produktionsdatum mit Produktionswoche- und Jahr. Die Ziffern «0916» etwa bedeuten: Der Reifen stammt aus der neunten Woche 2016.

BREMSEN: Der Fahrer hat die Bremsen zu kontrollieren. Bei einem Unfall ist laut AvD-Experte Engelmohr zu bedenken: «Neben der Haftung besteht oftmals auch Regresspflicht.» Das bedeute, dass sich Versicherungen das Geld, das sie zahlen müssen, vom Verursacher zurückholen.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)Similar Posts:

(dpa)