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Steuern, Zulagen, Haftung: Was sich zum 1. Januar ändert

Berlin – Das neue Jahr beginnt nicht nur mit einer Reihe von guten Vorsätzen. Regelmäßig kündigen sich zum Jahreswechsel auch viele gesetzliche Neuerungen an. Was sich ab 1. Januar 2018 für Anleger, Bankkunden und Sparer ändert – ein Überblick:

– Besteuerung von Investmentfonds: Ab dem 1. Januar gelten neue Regeln für die
Besteuerung von Investmentfonds. Bisher mussten in Deutschland zugelassene Fonds auf Erträge keine Steuern zahlen. Das ändert sich. Künftig gilt für die Fonds ein Körperschaftssteuersatz von 15 Prozent, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Nur reine Rentenfonds sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Um eine zu hohe Belastung der Anleger zu vermeiden, sind Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen beim Anleger künftig teilweise freigestellt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds. Der verbleibende Teil der Ausschüttungen und Gewinne unterliegt der Abgeltungsteuer.

– Riester-Sparer bekommen mehr Förderung: Die Grundzulage steigt ab dem 1. Januar 2018 von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr, erklärt das
Bundesfinanzministerium. Die Zulagen für Kinder bleiben gleich: Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Sparer zusätzlich von 300 Euro pro Jahr und Kind, für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr.

– Neue Regeln für Abfindung bei kleinen Riester-Renten: Ist der monatliche Rentenanspruch bei einem Riester-Vertrag gering, hat der Anbieter das Recht, diesen Rentenanspruch abzufinden – der Sparer bekommt in diesem Fall eine Einmalzahlung statt einer monatlichen Rente. Die Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen aber nun ermäßigt besteuert, erklärt das Bundesfinanzministerium.

– Keine Aufschläge mehr beim Zahlen per Kreditkarte: Für Kreditkartenzahlungen bei Buchungen etwa von Hotels sowie Einkäufen über das Internet dürfen Händler künftig keine gesonderten Gebühren mehr verlangen. Das wird durch die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie vorgegeben, die bis Mitte Januar in deutsches Recht umgesetzt sein muss, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

– Haftungsgrenze bei Kartenmissbrauch sinkt: Bei einem Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte haften Kunden ab Januar 2018 nur noch mit einem Betrag von 50 Euro, solange sie die Karte oder das Online-Konto nicht gesperrt haben. Derzeit liegt die Haftungsgrenze für entstandene Schäden noch bei 150 Euro, erklärt der Bankenverband. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften Kunden weiterhin unbeschränkt. Hotels oder Autovermietungen reservieren bei Buchung oft einen bestimmten Betrag auf dem Kartenkonto des Kunden. Ab kommendem Jahr muss der Karteninhaber dem vorher zustimmen.

– Neue Vorgaben im Wertpapiergeschäft: Ab dem 3. Januar 2018 sind Bankberater zu einer umfassenderen Dokumentation verpflichtet. Dazu gehört auch, dass Gespräche zu Wertpapiergeschäften, die per Telefon oder Internet geführt werden, aufgezeichnet werden müssen, erklärt der Bankenverband.

– Restschuldversicherung von Kredit abkoppeln: Kredite werden oft zusammen mit einer Restschuldversicherung verkauft. Die Kosten für die Versicherung machen den Kredit aber oft teuer. Häufig entsteht zudem der Eindruck, dass der Kredit ohne diesen Abschluss gar nicht zu bekommen ist. Ab 2018 müssen Kunden deshalb darauf hingewiesen werden, dass der Abschluss der Versicherung auch separat möglich ist. Darüber hinaus wird das Widerrufsrecht ausgeweitet: Eine Woche nach seiner Vertragsunterschrift muss der Kunde vom Versicherer erneut in Textform über sein Widerrufsrecht belehrt werden.

– Weniger Belege für das Finanzamt: Mit der Steuererklärung für das Jahr 2018 müssen keine Belege eingereicht werden, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Allerdings kann der Fiskus die Unterlagen anfordern – bis zu einem Jahr nach Bekanntgabe des Bescheids. So lange müssen sämtliche Belege sorgfältig aufbewahrt werden.

– Neue Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Kosten für beruflich genutzte Gegenstände können steuerlich geltend gemacht werden. Bisher gilt hier ein Betrag von 410 Euro als Grenze, erklärt der Bund der Steuerzahler. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Ab Januar 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs beziehungsweise der Herstellung in voller Höhe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

– Kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge: Ab 2018 gelten kürzere Antragsfristen für rückwirkende Kindergeldanträge. Ab dem 1. Januar können Eltern Kindergeld lediglich noch sechs Monate rückwirkend erhalten, also höchstens bis Juli 2017, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Grund ist eine Gesetzesänderung, die Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern soll.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)Similar Posts:

(dpa)