Arzneimittelkauf im Netz: Wichtige Hinweise für Verbraucher

Berlin – Nahezu jedes erdenkliche Produkt lässt sich im Netz bestellen. Dazu zählen auch Medikamente. Doch beim Onlineshopping von Arzneimitteln sollten Nutzer aufmerksam sein. Denn zwischen seriösen Anbietern tummeln sich auch schwarze Schafe. Was Verbraucher wissen sollten:

Woran erkennt man eine seriöse Apotheke?

Ein Blick ins Impressum kann helfen. Dort sollten der Name des Apothekers, der vollständige Name der Apotheke und die Adresse und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde und Apothekenkammer angegeben sein. Das
Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information – kurz DIMDI – listet alle in Deutschland zugelassenen Versandapotheken. «Pflicht ist außerdem das EU-Sicherheitslogo, das seriöse Angebote kennzeichnet», sagt Udo Sonnenberg vom
Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Darauf ist ein weißes Kreuz vor grün gestreiftem Hintergrund zu sehen.

Was hat es mit dem Siegel auf sich?

Seit Oktober 2015 müssen registrierte Versandhändler das Logo auf ihrer Seite führen. Doch prinzipiell kann sich das Logo ja erstmal jeder auf seine Internseite kopieren – für sich allein, sagt es erstmal also wenig aus. Wer auf das Logo klickt, sollte auf die Webseite des DIMDI gelangen und dort den Registereintrag des Händlers finden. Dann sollten Nutzer überprüfen, ob die Internetadresse nach dem «https://» beziehungsweise «http://» mit «versandhandel.dimdi.de/» beginnt. Nur dann ist die Seite echt – wichtig ist vor allem der «/» nach dem «.de». Über den auf der DIMDI-Seite angegebenen Link lässt sich die Seite des Händlers dann erneut öffnen. Eine doppelter Check also, um die Echtheit der Seite des Versandhändlers zu überprüfen.

Wann sollten Nutzer stutzig werden?

Bei einer kryptischen URL, die auf einen Standort im fernen Ausland verweist, sollte man vorsichtig sein, sagt Sonnenberg. Auch wer dort anruft und keinen deutschen Ansprechpartner an die Strippe bekommt, sollte noch mal überprüfen, ob alles mit rechten Dingen vor sich geht. Das DIMDI warnt außerdem vor Anbietern, die verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten, ohne dass Verbraucher das Rezept im Original einreichen müssen. Apotheken, die nur Lifestyleprodukte wie Potenzmittel anbieten oder Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind, sollten ebenfalls stutzig machen. Verdächtige Webseiten können Verbraucher bei der
Polizei oder Staatsanwaltschaft melden sowie sich an den BVDVA wenden.

Fotocredits: DIMDI
(dpa/tmn)Similar Posts:

(dpa)