Nachgefragt: Darf der Personaler den alten Arbeitgeber anrufen?

Nachgefragt: Darf der Personaler den alten Arbeitgeber anrufen? In der Regel geht man davon aus, dass niemand fundiertere Angaben über die tatsächlichen Fähigkeiten eines Bewerbers machen kann, als der bisherige Arbeitgeber. Allerdings ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche sensible Problemfelder. Diese sind nicht zuletzt juristischer Natur, da dem Bewerber selbstverständlich ein informationelles Selbstbestimmungsrecht zukommt.




Kein Anruf ohne Einwilligung

Die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vollständig. Vielmehr ergeben sich nachwirkende Pflichten im Zusammenhang mit Informationen, die der bisherige Arbeitgeber über seinen ehemaligen Angestellten besitzt. Die in vielen Arbeitsverträgen für den Arbeitnehmer festgelegte Verschwiegenheit über betriebliche Belange ist daher keine Einbahnstraße. Insofern sollten Arbeitgeber davon Abstand nehmen, frühere Arbeitgeber von Bewerbern zu kontaktieren, ohne vom jeweiligen Bewerber die Erlaubnis hierfür zu besitzen. Dies muss sich nicht zwingend nachteilig ausweisen. Denn durch die Reaktion eines Bewerbers auf die Frage, ob man frühere Arbeitgeber kontaktieren dürfe, beantworten sich viele noch offene Fragen oftmals von selbst.

Die richtigen Nachfragen stellen

Neben der Frage, ob es sinnvoll ist, Nachfragen beim bisherigen Arbeitgeber zu stellen, sollte man sich vor einem Telefonat außerdem genaue Gedanken machen, welche Fragen man stellen möchte. Je sensibler hierbei vorgegangen wird, desto informativer sind in der Regel auch die Resultate solcher Gespräche. In jedem Fall unbedenklich sind, unter der Voraussetzung des Vorliegens einer Genehmigung, Informationen über das Tätigkeitsfeld und die Aufgaben des früheren Arbeitnehmers. Sofern sich aufgrund der Unterlagen und des Bewerbungsgespräches spezifische Bedenken ergeben haben, sollten diese direkt angesprochen werden. Wird hier erst um den heißen Brei herum geredet, gibt dies dem ehemaligen Arbeitgeber Gelegenheit, sich im Hinterkopf eine Antwort zurecht zu legen. Wird er dagegen direkt konfrontiert, lässt sich meist schon aus der unmittelbaren Reaktion ablesen, wie es um bestimmte Sachverhalte bestellt sein dürfte.

Die Strategie im Vorfeld besprechen

Je heikler sich die Lage gestaltet, desto schwerwiegender fallen auch die Fragen aus, die im Zusammenhang mit einem potentiellen neuen Mitarbeiter stehen. Hierbei ist es sinnvoll, sich diese zunächst zurecht zu legen und dann mit einem Anwalt, wie zum Beispiel dem Hamburger Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Karsten Klug, zu besprechen. Dieser kann nicht nur sagen, ob diese oder jene Frage in dieser Form zulässig ist, sondern auch wertvolle Hinweise zur besten Vorgehensweise im konkreten Fall geben.

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