Ersti-ABC: Schnelle Hilfe für orientierungslose Uni-Anfänger

Berlin – Jeder Student war einmal Ersti – und entsprechend verwirrt von den vielen neuen Eindrücken und Begriffen. Hilfestellung im Chaos der ersten Uni-Wochen gibt das folgende Ersti-ABC.

Mit Tipps vom
Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, dem
Deutschen Studentenwerk sowie den Portalen «
Studis-Online», «
Studi-Info» und «
Studieren.de» steht dem Hochschulstart nichts mehr im Weg.

– Anwesenheitspflicht, die: Das Deutsche Hochschulrahmengesetz legt fest, dass Unis keine generelle Anwesenheitspflicht beschließen dürfen. Aber: Einzelne Übungen, Praktika oder Laborstunden können Anwesenheit voraussetzen.

– AStA, der: Abkürzung für Allgemeiner Studierendenausschuss. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierenden. Außerdem berät er zu allen Themen rund ums Studium.

– Bafög, das: Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Regelt eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Beantragen können Studierende es laut Bundesbildungsministerium beim Studentenwerk vor Ort.

– Credit Points, die: Sind Teil des European Credit Transfer System (ECTS), das die Vergleichbarkeit von Studiengängen gewährleisten soll. Hilfestellung zur Arbeitsplanung: Ein Credit Point steht für 25-30 Arbeitsstunden.

– Erasmus: Ein Förderprogramm der Europäischen Union für Auslandsaufenthalte während des Studiums. Studierende bekommen damit finanzielle und organisatorische Unterstützung bei einem Semester im Ausland.

– Fachschaftsrat, der: Wird kurz einfach Fachschaft genannt. Er vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachs und organisiert Info- und Kulturveranstaltung wie die Ersti-Woche.

– Hochschulsport, der: Eine gute Abwechslung vom Sitzen am Schreibtisch – und dabei oft günstiger als Fitness im Studio. Außerdem gibt es je nach Hochschule ein riesiges Angebot.

– Jobbörse, die: An vielen Instituten gibt es ein Schwarzes Brett. Mehr Angebote gibt es meist in der Jobbörse, beispielsweise vom Studentenwerk vor Ort.

– Kindergeld, das: Eltern volljähriger Studierender erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Wenn den Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie ihrem Kind das Geld auszahlen.

– Krankenversicherung, die: Geringfügig beschäftigte Studierende können bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiter über ihre Eltern versichert werden. Wer zu viel Geld dafür verdient oder älter ist, für den gibt es günstige Studententarife.

– Literatur, die: Bei einigen Standardwerken lohnt sich die Anschaffung, beim Rest greifen Studierende besser auf Kopien oder Leihexemplare zurück. Viele Dozenten stellen einen Handapparat oder Reader zur Verfügung.

– Regelstudienzeit, die: Die Semesterzahl, die für das Absolvieren des Studiengangs vorgesehen ist. Wer zu lange für das Studium braucht, muss in manchen Bundesländern Gebühren bezahlen.

– Semesterbeitrag, der: Studiengebühren gibt es in Deutschland höchstens noch für Bummelstudenten, ein Semesterbeitrag wird aber meistens trotzdem fällig.

– Stipendium, das: Förderungen können nicht nur Studierende mit besonders guten Noten bekommen. Auch wer sich sozial engagiert oder zu einer Minderheit gehört, hat Chancen, unterstützt zu werden.

– Ummelden, das: Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, muss seiner Meldepflicht nachkommen und sich im Bürgeramt der neuen Stadt anmelden.

– Vorlesungsfreie Zeit, die: Nicht zu verwechseln mit Ferien! Hausarbeiten und Prüfungen stehen an, in manchen Studiengängen sind hier Pflichtpraktika vorgesehen.

Fotocredits: Felix Kaestle
(dpa/tmn)Similar Posts:

(dpa)