Wird ein Flug in die Nacht vorverlegt, ist die Nachtruhe der Reisenden erheblich beeinträchtigt. Pauschalurlauber haben daher das Recht, den Vertrag zu kündigen. Foto: Daniel Reinhardt Daniel Reinhardt
Wird ein Flug in die Nacht vorverlegt, ist die Nachtruhe der Reisenden erheblich beeinträchtigt. Pauschalurlauber haben daher das Recht, den Vertrag zu kündigen. Foto: Daniel Reinhardt
Daniel ReinhardtSimilar Posts:
- None Found