Bei einer Umorganisation nach außergewöhnlichen Umständen und der gleichzeitigen Verspätung von Flügen steht Passagieren eine Entschädigung durch die Fluglinie zu. Foto: Hannibal Haschke Michael Hanschke
Bei einer Umorganisation nach außergewöhnlichen Umständen und der gleichzeitigen Verspätung von Flügen steht Passagieren eine Entschädigung durch die Fluglinie zu. Foto: Hannibal Haschke
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