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  • Bei einer Umorganisation nach außergewöhnlichen Umständen und der gleichzeitigen Verspätung von Flügen steht Passagieren eine Entschädigung durch die Fluglinie zu. Foto: Hannibal Haschke Michael Hanschke

Bei einer Umorganisation nach außergewöhnlichen Umständen und der gleichzeitigen Verspätung von Flügen steht Passagieren eine Entschädigung durch die Fluglinie zu. Foto: Hannibal Haschke Michael Hanschke

Bei einer Umorganisation nach außergewöhnlichen Umständen und der gleichzeitigen Verspätung von Flügen steht Passagieren eine Entschädigung durch die Fluglinie zu. Foto: Hannibal Haschke

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(dpa)