Wenn bei einer Flugverspätung zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für ein Hotel, muss die Fluggesellschaft diese erstatten – sofern sie die Verspätung verschuldet hat. Foto: Christin Klose/dpa-tmn Christin Klose
Wenn bei einer Flugverspätung zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für ein Hotel, muss die Fluggesellschaft diese erstatten – sofern sie die Verspätung verschuldet hat. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
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