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  • Wer seinen mindestens 30 Jahre alten Oldtimer steuerbegünstigt mit diesem Oldtimerkennzeichen zulassen will, benötigt ein Gutachten. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn Monique Wüstenhagen

Wer seinen mindestens 30 Jahre alten Oldtimer steuerbegünstigt mit diesem Oldtimerkennzeichen zulassen will, benötigt ein Gutachten. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn Monique Wüstenhagen

Wer seinen mindestens 30 Jahre alten Oldtimer steuerbegünstigt mit diesem Oldtimerkennzeichen zulassen will, benötigt ein Gutachten. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

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(dpa)