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Vereinfachung der Fiskalvertretung: Beschleunigung des Warenverkehrs innerhalb der EU

Als Exporteur, der Waren in ein anderes Land innerhalb der Europäischen Union oder von außerhalb in die EU exportiert, haften Sie selbst für die Einhaltung der Umsatzsteuer-Regeln. Beauftragen Sie als Exporteur dafür jedoch einen Fiskalvertreter, bringt Ihnen das in verschiedener Hinsicht Entlastung.

Tätigkeit der Fiskalvertreter

Ein Fiskalvertreter oder eine Fiskalvertretung ist ein offiziell vom Zoll bzw. den Steuerbehörden anerkannter Bevollmächtigter eines steuerpflichtigen Exporteurs. Er tritt den Finanzbehörden bzw. dem Zoll gegenüber genauso auf, wie es der von ihm vertretene Exporteur auch direkt machen könnte. Ein von den zuständigen Steuer- bzw. Zollbehörden anerkannter Fiskalvertreter erhält eine spezielle Umsatzsteueridentifikationsnummer, unter der er auch alle umsatzsteuerlichen Anmeldungen und Abwicklungen für seine Kunden vornehmen kann. Nachdem eine anzumeldende Warensendung bekannt wird, sorgt sie für die komplette Abwicklung der Formalitäten entsprechend den Umsatzsteuervorschriften, die am Einfuhrort gültig sind. Vor dem Weitertransport innerhalb der EU, veranlasst Ihr Fiskalvertreter ebenfalls das vorgeschriebene Listing, indem er die Warensendung unter seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei den zuständigen Behörden anmeldet. Beim Weitertransport komplettiert die vorgeschriebene Intrastat Ausgangsmeldung die Abfertigung durch die Fiskalvertretung bei den Behörden.

Vorteile für den Exporteur

Die Beauftragung eines Fiskalvertreters bringt Ihnen als Exporteur gleich mehrere Vorteile. So sorgt er dafür, dass Sie als Exporteur von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Aber die Einschaltung eines Beauftragten beschleunigt auch den Transport Ihrer Warensendungen. Schon am Ort der ersten Einfuhr verkürzt sich dadurch die Abfertigung. Wird die Sendung dann weiter transportiert, entfallen weitere Zollkontrollen und zusätzliche Abfertigungszeiten zwischen dem Ort der Einfuhr und dem Bestimmungsort auch wenn noch mehrere andere Grenzen innerhalb der EU überquert werden. Zusätzlich ist die Beauftragung eines Fiskalvertreters auch finanziell vorteilhaft. Wickeln Sie den Export selbst ab, sind Sie nämlich verpflichtet, die auf die Warensendung fällige Umsatzsteuern bereits bei der Einfuhr am Port of Entry als Sicherheitsleistung beim Zoll zu hinterlegen. Schalten Sie jedoch einen Fiskalvertreter ein, entfällt die Hinterlegungspflicht. Sie sparen Liquidität bzw. ggf. Kosten für das unnötigerweise gebundene Kapital.

Experte anfragen und profitieren

Ohne eigene Niederlassung im Bestimmungsland einer Ware sollten Sie als Exporteur besser eine Fiskalvertretung mit den Zollabwicklungen beauftragen. Das senkt Ihren administrativen Aufwand, garantiert einen schnelleren Transport der Ware zum Empfänger und vermeidet unnötigen Kapitalaufwand für Sicherheitsleistungen.

 

Fotoquelle: Christian Jakimowits – FotoliaSimilar Posts:

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