BUV für Freiberufler – das müssen Sie beachten

Berufsunfähigkeit trifft Freiberufler besonders schwer: Die meisten zahlen nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein und verfügen so über keinerlei finanzielle Absicherung. Wer aufgrund seines Gesundheitszustands nicht mehr arbeiten kann, sollte deshalb unbedingt eine BU-Police abgeschlossen haben. Diese zahlt eine monatliche Rente.





BU-Police: Wichtige Vorsorge für freiberuflich Tätige

Können Freiberufler aufgrund einer schweren Verletzung oder Erkrankung nicht mehr selbstständig arbeiten, stehen sie oftmals vor dem finanziellen Nichts: Nur die wenigsten verfügen über so hohe finanzielle Ersparnisse oder über ein so großes Unternehmen, dass sie vom Kapital oder von den Firmengewinnen bis zur Rente ansprechend leben können. Die meisten benötigen in einem solchen Fall zuverlässige Rentenzahlungen, die nur eine BU-Versicherung gewährleistet. Angesichts des enormen Risikos empfiehlt es sich, diese vergleichsweise teure Versicherungsart abzuschließen. Bestenfalls entscheiden sich Freiberufler so früh wie möglich dafür, Versicherer bemessen die Prämien unter anderem nach Alter und aktuellem Gesundheitszustand. Junge Gesunde zahlen dauerhaft günstige Beträge. Zudem ziehen Gesellschaften das Risiko einer Tätigkeit zur Prämienberechnung heran, diesen Kostenfaktor können Freiberufler selbstverständlich nicht beeinflussen. Sie können aber vor dem Abschluss Angebote mehrerer Versicherer einholen, angesichts großer Preisunterschiede zahlt sich ein solcher Vergleich aus.

Einen optimalen Versicherungsschutz abschließen

Freiberufler sollten bei einer BU-Police nicht an der Versicherungssumme sparen, welche die Beitragshöhe ebenfalls beeinflusst. Der Betrag sollte den Lebensstandard sichern. Zudem sollten auch berufsunfähige Freiberufler noch genügend finanziellen Spielraum besitzen, um für ihre private Altersvorsorge zu sparen. Ansonsten droht nach dem Auslaufen der BU-Rente Altersarmut. Sie sollten zusätzlich darauf achten, dass zwischen dem Ende der BU-Versicherungszeit und dem Beginn der Altersrente keine zeitliche Lücke klafft. Aufmerksamkeit verdient auch die Frage, ob sie sich ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Lebensereignissen nachversichern können. Einige Versicherer erlauben das zum Beispiel bei einer Eheschließung, der Geburt von Kindern und dem privaten Hausbau. Ohne Gesundheitsprüfung entgehen die Versicherten der Gefahr, dass Gesellschaften zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen in die neuerliche Prämienberechnung einfließen lassen und die Beiträge massiv erhöhen.

Unabhängig arbeiten, dennoch sozial abgesichert

Viele Freiberufler lieben ihre Unabhängigkeit. Sie sollten dabei aber nicht vergessen, dass sie ihre soziale Absicherung auch im Fall der Berufsunfähigkeit alleine verantworten. Nur eine BU-Police mit ausreichend hohen Leistungen verhindert einen finanziellen Albtraum, wenn der Körper das freiberufliche Arbeiten nicht mehr zulässt.

Web-Tipp:

Sie interessieren sich für das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung? Ausführliche Infos dazu findet man auch auf zahlreichen Seiten im Internet.

IMG: Artur Gabrysiak – FotoliaSimilar Posts:

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