Blechschadenalarm – Was nach einem Auffahrunfall zu tun ist

Blechschadenalarm – Was nach einem Auffahrunfall zu tun ist

Blechschadenalarm – Was nach einem Auffahrunfall zu tun ist

Eine Sekunde nicht aufgepasst und schon ist’s passiert: Auffahrunfälle passieren in Deutschland etwa 400-mal täglich! Auch wenn der Schreck erst mal groß ist, sollte man jetzt nicht die Nerven verlieren, sondern konsequent handeln.

 

Die Sicherheit kommt zuerst

Das Wichtigste: Sich vergewissern, dass niemand verletzt wurde! Beim Verlassen des Autos ist allerdings größte Vorsicht angeraten – das gilt insbesondere, wenn sich der Unfall auf einer Autobahn ereignet hat. Steigen Sie niemals zum fließenden Verkehr hin aus, sondern nach Möglichkeit immer zur verkehrsabgewandten Seite. Sind alle Beteiligten wohlauf und unversehrt, können weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Den Unfall dokumentieren

Wie stehen die Autos, wie groß ist der Schaden, wie weit sind die Fahrzeuge von der Fahrbahnmitte entfernt – für eine einfachere Bearbeitung der Unfallfolgen durch die Versicherung ist es sinnvoll, einige Fotos der Situation zu machen. Im Anschluss sollten die beteiligten Fahrzeuge schnellstmöglich an einen sicheren Ort gebracht werden: an den Rand der Fahrbahn, auf einen Parkplatz oder auch in eine Seitenstraße. Damit sich nicht noch mehr Unfälle ereignen, muss ein Warndreieck aufgestellt, die Warnblinkanlage eingeschaltet und eine Warnweste angezogen werden. Gibt es eventuell Zeugen? Falls jemand den Unfall beobachtet hat, sollte man sich unbedingt dessen Kontaktdaten notieren.

Wer hat Schuld?

Für die meisten Autofahrer ist es eine unumstößliche Tatsache: Wenn’s hinten kracht, gibt’s vorne Geld. In sehr vielen Fällen stimmt das so auch! Trotzdem hängt die Schuldfrage natürlich immer von der jeweiligen Situation ab. Optimal ist es, wenn man einen vorgedruckten Unfallberichtsbogen zur Hand hat, der nur noch ausgefüllt werden muss. Auf diesem werden alle relevanten Fakten vermerkt und dann an die Versicherung weitergegeben. Bei einem einfachen Auffahrunfall muss die Polizei nicht benachrichtigt werden – sie ist generell nur für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig. Anders stellt sich die Situation dar, wenn Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen sind: In diesem Fall müsste die Polizei eingeschaltet werden.

Sowie alle Daten ausgetauscht und an die Versicherung weitergeleitet wurden, sollte eine Werkstatt kontaktiert werden. In der Regel wird dort – je nach Sachlage – ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag erstellt. Die weitere Koordination der Schadensabwicklung und anfallende Reparaturkosten werden normalerweise von der Versicherung übernommen. Weitere Informationen zum Verhalten nach Auffahrunfällen finden Sie hier.

Bildquelle: Thinkstock, 462147683, iStock, monkeybusinessimages

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